Alle hier dargestellten Leistungen werden i.d.R. mit der vereinbarten Verwaltungspauschale abgegolten. Hierdurch wird die Kalkulierbarkeit und Transparenz des zu leistenden Verwalterentgeltes gewährleistet. Eine Abrechnung etwaiger Zusatz- bzw. Sonderleistungen erfolgt in der Regel nicht bzw. nur bei besonderem Aufwand für hier nicht genannte Leistungen.
Vorbereitung, Durchführung, Leitung und Auswertung von ordentlichen Wohnungseigentümerversammlungen
Anfertigung von Niederschriften für ordentliche und außerordentliche Wohnungseigentümerversammlungen und kostenfreier Versand
Beschlussausführung
Buchhaltung
Fertigung und Vorlage der Jahresabrechnungen
Erstellung von Wirtschaftsplänen
Beauftragung, Überwachung und Abrechnung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
Prüfung aller Kauf-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen
Notdienst bei Havarien
Sichere Anlage der Instandhaltungsrücklage auf Treuhandkonten
ordnungsgemäße Zinsanlage des Verwaltungsvermögens (insbesondere der Instandhaltungsrückstellung bzw. -rücklage)
Überwachung des baulichen Zustandes des gemeinschaftlichen Eigentums
technische Beratung, ggf. Beauftragung und Koordinierung von Fachleuten (z. B. Sachverständige und Rechtsanwälte) in Abstimmung mit den Eigentümern
Überwachung der Hausgeldzahlungen, ggf. Beitreibung durch Forderungsmanagement
Teilnahme an Sitzungen des Verwaltungsbeirats (wenn gewünscht)
Vorauswahl von Versicherern, Banken und Firmen und Abschluss von entsprechenden Versicherungs-, Wartungs- und Energielieferungsverträgen
Mitgliedervertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft in gerichtlichen Verfahren
Schlichtung von Unstimmigkeiten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft und gegenüber Dritten